Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat bereits am 16.7.2010 den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch) vorgelegt. In dem Entwurf geht es vor allem um eine beabsichtigte Einschränkung der Verkehrsfähigkeit von Mitteln zur Nahrungsergänzung, diätetischen Lebensmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Nach der Änderung sollen diese Mittel mit fatalen Folgen nicht mehr als Lebensmittel gelten.

Die Einspruchsfrist läuft noch bis Ende August!
Es ist also Eile geboten, bitte verbreitet diese Info weiter, damit noch so viele Einsprüche wie möglich eingereicht werden können.

Näheres zum Entwurf und den Hintergründen hier:
http://nowa.biz/k/lfgb2010