LR-Werbung für "Figu aktiv" verboten
Schon seit längerem werben zahlreiche LR-Geschäftspartner für das Abnehmprodukt „
Figu aktiv“ mit einer Studie der Berliner Charité zu
der Wirksamkeit dieses Produktes. Die Ergebnisse dieser Studie werden
anhand einer Grafik dargestellt, anhand derer man ablesen kann, wie
viel Kilogramm eine bestimmte Personengruppe innerhalb eines
Zeitraums von drei Monaten abgenommen hat. Dies hat das Landgericht
Berlin (Beschluss vom 12.03.2009, AZ 16 O 92/09) nun auf Antrag eines
durch unsere Kanzlei vertretenen Wettbewerbers verboten.
Das Landgericht führt in seiner Begründung aus:
„Der Antragsgegner verstößt gegen §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V.m. Art 12 lit.
B) VO (EG) 1924/2006. Danach ist es untersagt, zu Lebensmitteln
Angaben über Dauer und Ausmaß der Gewichtsabnahme zu machen.
Angaben dieser Art sind jedoch in der Werbung des Antragsgegners
enthalten, wenn dort der Gewichtsverlust der Studienteilnehmer grafisch
in kg angegeben wird (…).“
Hierbei handelt es sich nun also um eine der wenigen gerichtlichen
Entscheidungen zu der vielfach diskutierten aber bisher rechtlich wenig
beachteten Health-Claims-Verordnung.
Quelle:
mlmrecht.de
Lesezeichen